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Gemäss Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV) sind alle Bestandteile
der amtlichen Vermessung laufend nachzuführen. Diese Arbeiten werden im Aargau
von privaten, vom Regierungsrat gewählten Kreisgeometerbüros (Bezirksgeometer)
durchgeführt.
Wir gewährleisten den laufenden Update der amtlichen Vermessung und sorgen dafür, dass jederzeit aktuelle rechtskräftige Pläne und Daten zur Verfügung stehen. Das Meldewesen für Gebäude und andere Änderungen der Bodenbedeckung (Strassenränder, Parkplätze usw.) läuft über die Gemeinden. Für die Änderungen an Grundstücksgrenzen (Liegenschaften) erstellen wir Ihnen die notwendigen Mutationstabellen, welche dem Notar als Grundlage für die öffentliche Beurkundung von Grenzänderungen dienen. Datenabgabe der amtlichen VermessungDie Verordnung über die Abgabe und Nutzung von Daten der amtlichen Vermessung regelt die Datenabgabe im Kanton Aargau. Als Bezirksgeometer sind wir vom Vermessungsamt als Datenabgabestelle gemäss dieser Verordnung eingesetzt.Wir liefern Ihnen die aktuellen rechtsgültigen Daten in allen üblichen Datenformaten. Die verfügbaren Daten finden Sie im Datenkatalog. |